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   LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06   

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https://dejure.org/2007,20998
LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06 (https://dejure.org/2007,20998)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 O 323/06 (https://dejure.org/2007,20998)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 O 323/06 (https://dejure.org/2007,20998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ausgleich der Kosten aus der Krankheitskostenvollversicherung unter Einschluss einer Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung; Erstattung der Aufwendungen für die medizinsch notwendige Heilbehandlung und Überwachung des Patienten; Tätigkeit zur ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06
    Das Bundessozialgericht hat hierzu zwar in seiner Entscheidung vom 10.11.2005 (B 3 KR 38/04 R, juris) ausgeführt, dass während einer 24stündigen Überwachungen erbrachte Leistungen der sog. Grundpflege beim Zusammentreffen mit Leistungen der sog. Behandlungspflege nicht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen seien.
  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, dass die Tarifbedingungen als das Hauptleistungsversprechen einschränkende Regelungen inhaltlich zu kontrollieren sind und der gerichtlichen Überprüfung nur der enge Bereich von Leistungsbezeichnungen entzogen ist, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. nur BGH, VersR 2004, 1035 = NJW-RR 2004, 1397 = r+s 2004, 1397 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 12 U 38/06

    Private Krankenversicherung: Beschränkung der Vergütung des liquidierenden Arztes

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06
    handelt (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 176).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - L 2 KN 108/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 323/06
    Selbst wenn man nämlich die Maßnahmen dem Bereich der sog. Behandlungspflege zuordnen würde, hätte die Ehefrau des Klägers einen Anspruch auf diese rund um die Uhr, weil sie zur Sicherstellung ihrer Atmung 24 Stunden lang ununterbrochen beobachtet werden musste und in regelmäßigen Abständen, auch nachts, Sekretabsonderungen abgesaugt werden mussten, um die Atemwege freizuhalten (vgl. insoweit zur Abgrenzung des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2006 - L 2 KN 108/06 KR, juris).
  • OLG Hamm, 12.10.2011 - 20 W 29/11

    Verpflichtung des privaten Krankenversicherers zur Kostenübernahme im Wege

    Ferner ist anerkannt, dass auch Überwachungsmaßnahmen als medizinisch notwendige Heilbehandlung einzuordnen sind (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 893, 894; OLG Saarbrücken VersR 1999, 479 bei juris Rz 22 f; LG Köln Urteil vom 06.07.2011 23 O 295/10 bei juris Rz 18; LG Bonn Urteil vom 26.11.2009 9 O 230/09 bei juris Rz 25; LG Dortmund Urteil vom 12.07.2007 2 O 323/06 bei juris Rz 19; Voit in Prölss/Martin § 192 VVG Rz 57).

    Bei den Kosten nichtärztlicher Leistungen, die der Erhaltung grundlegender Vitalfunktionen des Versicherungsnehmers dienen, handelt es sich gerade um den Kernbereich des Risikos, dessen Abdeckung typischerweise mittels des Krankheitskostenversicherungsvertrages erfolgen soll (so LG Dortmund Urteil vom 12.07.2007 2 O 323/06 bei juris Rz 21 ff; im Anschluss daran ebenso LG Bonn Urteil vom 26.11.2009 9 O 230/09 bei juris Rz 26 f; LG Köln Urteil vom 06.07.2011 23 O 295/10 bei juris Rz 20; Voit in Prölss/Martin § 192 VVG Rz 144).

  • LG Bonn, 26.11.2009 - 9 O 230/09

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Zusammenhang mit zur Erhaltung der

    Nach eindeutiger, herrschender Meinung und Rechtsprechung sind Überwachungsmaßnahmen, die der Erhaltung der Vitalfunktionen der versicherten Person dienen, als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu bewerten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 893; LG Dortmund, Urteil vom 12.07.2007, 2 O 323/06, zitiert nach juris; sowie VuR 2007, 399; vgl. auch Prölss/Martin, aaO).
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